Bildungsgutschein

Sie haben einen Bildungsgutschein erhalten?

Beim CJD Nienburg können Sie diesen innerhalb der Gültigkeitsdauer (3 Monate) einlösen. Unsere Einrichtung ist mit ihren Lehrgängen für die Weiterbildungsförderung von einer anerkannten fachkundigen Stelle zugelassen und berät Sie gern:

Kontakt: Herr Meinshausen             (05021 971112)
              Frau Wolff                         (05021 971148)

Grundsätzliches

Seit dem 1. Januar 2003 (Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt) können die Agentur für Arbeit (SGB III) bzw. der Arbeitsmarktservice (SGB II) bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen Bildungsgutscheine für zuvor individuell festgestellte Bildungsbedarfe aushändigen.

Was ist ein Bildungsgutschein?

Ein Bildungsgutschein berechtigt zur Teilnahme an einer beruflichen Bildungs-/ oder Weiterbildungsmaßnahme. Er weist unter anderem das Bildungsziel, die zum Erreichen des Bildungsziels erforderliche Dauer und den regionalen Geltungsbereich aus.

Er ist längstens drei Monate gültig. In dieser Zeit muss er eingelöst werden!

Erhalten Sie einen Bildungsgutschein, so übernimmt die Agentur für Arbeit bzw. der Arbeitsmarktservice Ihre Weiterbildungskosten.

Wie erhalte ich einen Bildungsgutschein?

Arbeitnehmer und Arbeitssuchende können einen Bildungsgutschein erhalten, wenn der notwendig ist, 

  • um bei Arbeitslosigkeit die Chancen auf berufliche Eingliederung zu  erhöhen
  • um eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden
  • um bei Teilzeitbeschäftigung eine Vollzeitbeschäftigung zu erlangen
  • wenn die Notwendigkeit einer Weiterbildung wegen fehlenden    Berufsabschlusses anerkannt ist.

Die Beratung und die Entscheidung über die Notwendigkeit der Förderung der beruflichen Weiterbildung erfolgt durch die Arbeitsberater/-vermittler der zuständigen Agentur für Arbeit bzw. des Arbeitsmarktservice.
Alle Informationen und Bedingungen für den Erhalt von Bildungsgutscheinen finden Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit (z.B. HIER).