Aufgaben und Ziele

  • Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit hohem sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Bereich emotionale und soziale Entwicklung und nachrangig im Bereich Lernen.
  • Unterricht nach curricularen Vorgaben der Grund- und Hauptschulen und der Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen des Landes Niedersachsen.
  • Regelmäßige Protokollierung, Fortschreibung und Überprüfung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs und der individuellen Lernentwicklung.
  • Hinführung zu einem angemessenen Sozial-, Lern- und Leistungsverhalten der Schülerinnen und Schüler als Voraussetzung für die Rückschulung in andere Schulen (Prinzip: „Durchgangsschule“).
  • Pädagogische Beratung/ Begutachtung in anderen Schulen/ Elternarbeit.
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