Rechtsgrundlage

Schulen in freier Trägerschaft ergänzen im Rahmen des Artikels 7, Absatz 4 und 5 des Grundgesetzes das öffentliche Schulwesen in Deutschland.

Die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Schulen und staatlich genehmigten Schulen in freier Trägerschaft ist zu fördern (NSchG § 25, Absatz 1, Satz 1) sowie Absatz 2 und 3, Satz 1 gelten entsprechend. Die CJD Christophorusschule ist eine staatlich anerkannte Ersatzschule gem. §§ 139 – 153 NSchG.

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Tel.: (05021) 6002837

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