Aufnahmebedingungen

Inklusion / Ermittlung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs

Wir sind eine inklusive Schule und nehmen grundsätzlich alle Kinder auf.

Der sonderpädagogische Unterstützungsbedarf wird von dem zuständigen "Regionalen Landesamt für Schule und Bildung" auf der Grundlage eines Fördergutachtens des Lehrers der zuständigen Schule und einer Förderschullehrkraft festgestellt. Dies kann von der Schule sowie auf Antrag der Eltern veranlasst werden.

(Verordnung zum Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung vom 22. Januar 2013/Ergänzende Bestimmungen zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung vom 01.02.2013).

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